Rentner
Activis ist eine Empfangs- und Orientierungsplattform und Mitglied der Interiman Group, die in der Schweiz Marktführer im Bereich der Personalvermittlung ist. Dank unserer Erfahrung können wir Sie bei Ihrem Projekt nach der Pensionierung begleiten und Antworten auf Ihre Fragen geben.
Dank unseres umfangreichen Netzwerks an spezialisierten Arbeitsvermittlungsagenturen hat Activis Zugang zu einer Vielzahl von Möglichkeiten in verschiedenen Branchen. Unser Ziel ist es, Sie mit Agenturen zusammenzubringen, die auf Ihren Tätigkeitsbereich spezialisiert sind und Ihre Erfahrung schätzen und wertschätzen,
Jeder Mensch hat eine einzigartige Erfahrung zu bieten. Lassen Sie sich von uns helfen, Ihren Platz zu finden und Ihre Erfahrung aufzuwerten. Kontaktieren Sie uns, um Ihr neues berufliches Abenteuer zu beginnen und herauszufinden, welche Möglichkeiten auf Sie warten.
Activis-Berater treffenJedes Jahr entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Erwerbstätige dafür, ihre Berufstätigkeit auch nach dem regulären Renteneintrittsalter fortzusetzen, meist in Teilzeit.
Ob aus finanziellen Gründen, aus Liebe zur Arbeit oder aus beruflichen Gründen – diese Entscheidung ist nicht unbedeutend und hat gesellschaftliche, rechtliche und berufliche Auswirkungen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fragen durchgehen.
Die Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintrittsalter hat Auswirkungen auf Ihre Rentenbedingungen. Hier finden Sie praktische Antworten auf Ihre Fragen rund um die AHV, die Pensionskasse und die dritte Säule.
Erste Möglichkeit
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verschieben die Auszahlung Ihrer AHV-Rente aus der ersten Säule um ein bis fünf Jahre, um später eine etwas höhere Rente zu erhalten, oder Sie beziehen eine AHV-Rente bei Fortführung Ihrer Tätigkeit. Aber hüten Sie sich in diesem Fall vor einer Steuererhöhung! Um dies zu vermeiden, können Sie die Einzahlungen in der Säule 3a beibehalten, um Ihr steuerbares Einkommen zu reduzieren und gleichzeitig Ihre Rente zu optimieren.
Zweite Möglichkeit
Ebenso können Sie je nach Pensionskasse die Auszahlung Ihrer Rente aus der zweiten Säule bis zum Ende Ihres 70. Lebensjahres aufschieben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, ob Sie Ihre Rentenbeiträge weiterhin zahlen können. Der Rentenaufschub hat keine Auswirkungen auf Ihr Guthaben. Beim Umwandlungssatz hingegen kann sich der Rentenaufschub positiv auswirken: Je nach Pensionskasse erhalten Sie eine höhere Rente. <\br> Schließlich können Sie auch die Auszahlung der Altersleistungen aus der Säule 3a aufschieben und maximal 5 Jahre lang Beiträge mit Steuervorteilen leisten. Sobald Ihre Tätigkeit endet, muss Ihr gesamtes Guthaben auf dem 3a-Konto abgehoben werden. Sie werden als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und getrennt von anderen Einkünften zu einem ermäßigten Satz besteuert. Zur Optimierung können Sie mehrere 3a-Konten eröffnen und die Guthaben in den Jahren vor der Einstellung der Erwerbstätigkeit gestaffelt erhalten. Und das gestaffelt über verschiedene Geschäftsjahre hinweg.
Sie müssen die AHV-Beiträge nach dem regulären Renteneintrittsalter weiter entrichten, und zwar für den Teil des Gehalts, der über dem Selbstbehalt von 1'400 Franken pro Monat oder 16'800 Franken pro Jahr beim gleichen Arbeitgeber (dieser kann die Berechnung frei wählen) liegt.
Wissenswertes: Ab 2024 werden AHV-Beiträge, die nach dem 65. Lebensjahr gezahlt werden, bis zur Höchstrente angerechnet.
Der Arbeitgeber versichert Sie weiterhin gegen Arbeitsunfälle. Auch bei Nichtberufsunfällen, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten. Steht es dem Arbeitgeber frei, für Sie eine Krankentagesgeldversicherung abzuschließen, bleibt er auch dann zur Zahlung des vollen Gehalts nach dem Berner System verpflichtet, wenn der erkrankte Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat.
Grundsätzlich endet die Beitragspflicht für die Pensionskasse mit dem AHV-Renteneintrittsalter. Bei manchen Kassen ist es möglich, dass die Regelungen eine höhere Einzahlung erlauben. Regelungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Sie haben keinen Abzug mehr von der Arbeitslosenversicherung, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit dem Renteneintrittsalter erlischt.
Während ein Rentenaufschub aus steuerlicher Sicht vorteilhafter sein kann, da Gehälter sowie Renten aus der 1. und 2. Säule gemeinsam als Einkommen besteuert werden, kommt der Aufschub vor allem Personen zugute, die ein hohes Gehalt beziehen und/oder auf die maximale Aufschubdauer setzen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an den Steuerberater Ihrer Wahl zu wenden.
3 Arbeitsmodelle
Je nach Bedarf stehen Ihnen unterschiedliche Arten von Einsätzen zur Verfügung. Wählen Sie das Arbeitsmodell, das zu Ihnen passt und Ihren Erwartungen entspricht.
Die beste Option für jemanden, der Stabilität und eine feste und regelmäßige Vergütung wünscht.
Wenn Sie sich für befristete Einsätze entscheiden, legen Sie die Dauer Ihrer Arbeit sowie Ihre Aktivitätsquote fest. Sie können sich daher für kurzfristige Einsätze entscheiden und so die Aktivitäten variieren.
Träumen Sie von Flexibilität? Entscheiden Sie sich für den Freiberuflerstatus und arbeiten Sie völlig frei und mit Gelassenheit an Aufträgen. Um von der Sicherheit eines Arbeitnehmers zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, sich für eine Lösung der Lohnträgerschaftl zu entscheiden.
Wir decken 6 Geschäftsbereiche ab:
Um von lokalem und berufsspezifischem Fachwissen zu profitieren, arbeiten wir mit den 66 spezialisierten Agenturen zusammen, die Mitglieder des Netzwerks der Interiman Group sind.
Wir begleiten Rentnerinnen und Rentner bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt durch Beratung und Auftragssuche mithilfe unseres Netzwerks an spezialisierten Agenturen.
Einzelgespräch, um die rechtlichen Aspekte zu analysieren und praktische Maßnahmen vorzuschlagen, damit Rentner auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bleiben: Schulung, Jobsuche im digitalen Zeitalter, Aktualisierung des Lebenslaufs und Hervorhebung von Schlüsselkompetenzen.
66 spezialisierte Agenturen für die lokale Betreuung in der ganzen Schweiz.
Wir arbeiten mit HR-Tools, die es uns ermöglichen, Ihre Aufträge entsprechend Ihrer Verfügbarkeit und der gewünschten Aktivitätszeit zu planen.
Activis berät Sie in jeder Phase Ihres Projekts.
Der Erstkontakt erfolgt elektronisch. Mit wenigen Klicks teilen Sie uns Ihr Profil und Ihre Erwartungen mit, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen. Dadurch verfügen wir über einige wichtige Informationen zur Vorbereitung auf das nächste Treffen.
Der zweite Schritt ist eine telefonische Kontaktaufnahme. Einer unserer Berater erfasst Ihre Bedürfnisse und bietet Ihnen die Lösungen an, die Ihren Erwartungen am besten entsprechen. Bei Bedarf wird dieser Kontakt durch ein persönliches oder virtuelles Gespräch ergänzt.
Activis vermittelt Ihnen innerhalb unseres Agenturnetzwerks den Kontakt zu einem auf Ihren Tätigkeitsbereich spezialisierten Personalvermittlungsexperten.
Wünschen Sie weitere Informationen über die Leistungen von Activis oder über die Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters?
Teilen Sie uns Ihre Erwartungen und Bedürfnisse über unser Kontaktformular mit und einer unserer Berater wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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